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   BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54   

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https://dejure.org/1955,5475
BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54 (https://dejure.org/1955,5475)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1955 - 1 StR 443/54 (https://dejure.org/1955,5475)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1955 - 1 StR 443/54 (https://dejure.org/1955,5475)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.11.1951 - 2 StR 212/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
    Sie beruht auf dem Erlaß über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete vom 12. Oktober 1939 (RGBl 1, 2077) und erscheint daher schon aus diesem Grunde, insbesondere im Vergleich zu den für die sogenannten eingliederten Ostgebiete getroffenen Maßnahmen (z.B. Erlaß vom 8. Oktober 1939, vom 17. November 1939 - RGBl I, 2042, 2255 -) als eine nur vorübergehende Regelung (vgl RGSt 74, 300; BGH NJW 1952, 72 Nr. 28).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 16/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
    Zwar gilt die Vorschrift nicht bloß ihrem Wortlaut entsprechend für den Fall der Verurteilung, sondern nach ihrem Grundgedanken auch, wenn der Angeklagte freigesprochen werden will, das Verfahren aber auf Grund eines Straffreiheitsgesetzes eingestellt und der Angeklagte für schuldig erachtet wird (BGH NJW 1952, 1346 Nr. 20).
  • RG, 26.05.1933 - I 1067/21

    Welche Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO. für

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
    Daß das frühere Urteil in einem zugunsten des Verurteilten beantragten Wiederaufnahmeverfahren nicht zu dessen Nachteil geändert werden darf, bezieht sich nur auf die Art und die Höhe der Strafe, nicht auf den Schuldspruch (§ 373 Abs. 2 StPO; RGSt 57, 317; 67, 236).
  • RG, 11.07.1932 - II 609/32

    1. Kann das Urteil darauf beruhen, daß ein zu Unrecht zugelassener Nebenkläger

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
    Ob dies schon deswegen zu gelten hätte, weil das landgerichtliche Urteil nicht auf einer sachlich fehlerhaften Zulassung der Nebenklägerin "beruhen" könne, mag dahinstehen (vgl dazu RGSt 66, 346, 348).
  • RG, 13.12.1920 - III 1579/20

    Wie ist bei Verlust der Niederschrift des Eröffnungsbeschlusses zu verfahren?

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
    Unter diesen Umständen mußte es genügen, die Prozeßbeteiligten auf eine andere geeignete Art über den Gegenstand der Beschuldigung zu unterrichten (vgl RGSt 55, 159 f).
  • RG, 12.06.1923 - IV 116/23

    Können in dem nach § 413 Abs. 1 StPO. ergehenden Urteil Feststellungen

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
    Daß das frühere Urteil in einem zugunsten des Verurteilten beantragten Wiederaufnahmeverfahren nicht zu dessen Nachteil geändert werden darf, bezieht sich nur auf die Art und die Höhe der Strafe, nicht auf den Schuldspruch (§ 373 Abs. 2 StPO; RGSt 57, 317; 67, 236).
  • LAG Hamm, 27.06.1950 - 2 Sa 210/50
    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
    Sie verfolgte demnach vernünftige wirtschaftliche Ziele und hatte als eine Maßnahme der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Lebens in dem besetzten Gebiet ihre Rechtsgrundlage in Art. 43 der Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 (RGBl 1910, 107), wie ähnliche Vorkehrungen anderwärts auch (vgl z.B. DevVO für die besetzten Gebiete Belgien und Luxemburg vom 17. Juni 1940, Verordnung über die Emissionsbank in Brüssel vom 27. Juni 1940 - VOBl für die besetzten Gebiete Belgien und Nordfrankreichs S 76, 89 - Währungsverordnung vom 3. Oktober 1914 und vom 15. November 1914 - GVBl für die besetzten Gebiete Belgiens S 17, 39; RGZ 109, 357; JW 1922, 1324 Nr. 9; OGH Manila NJW 1951, 125 [LAG Hamm 27.06.1950 - 2 Sa 210/50] Nr. 23; Heinze-Schilling "Die Rechtsprechung der Nürnberger Militärtribunale", Randnoten 706, 712, 713, 720, 1003, 1202; Becker "Das Devisenrecht des Generalgouvernements", S 16).
  • RG, 20.12.1924 - I 11/24

    Bankdepositengeschäft. Ausländische Zweigniederlassung

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
    Sie verfolgte demnach vernünftige wirtschaftliche Ziele und hatte als eine Maßnahme der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Lebens in dem besetzten Gebiet ihre Rechtsgrundlage in Art. 43 der Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 (RGBl 1910, 107), wie ähnliche Vorkehrungen anderwärts auch (vgl z.B. DevVO für die besetzten Gebiete Belgien und Luxemburg vom 17. Juni 1940, Verordnung über die Emissionsbank in Brüssel vom 27. Juni 1940 - VOBl für die besetzten Gebiete Belgien und Nordfrankreichs S 76, 89 - Währungsverordnung vom 3. Oktober 1914 und vom 15. November 1914 - GVBl für die besetzten Gebiete Belgiens S 17, 39; RGZ 109, 357; JW 1922, 1324 Nr. 9; OGH Manila NJW 1951, 125 [LAG Hamm 27.06.1950 - 2 Sa 210/50] Nr. 23; Heinze-Schilling "Die Rechtsprechung der Nürnberger Militärtribunale", Randnoten 706, 712, 713, 720, 1003, 1202; Becker "Das Devisenrecht des Generalgouvernements", S 16).
  • RG, 26.01.1942 - 5 C 796/41

    1. Zum § 1 Abs. 1 KriegswirtschaftsVO. 2. Strafbarkeit gewerblichen Schlachtens

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
    Da die Strafverfolgung auch nicht verjährt ist (RGSt 76, 46, 48 f) erweist sich der Schuldspruch und sonach die Einstellung des Verfahrens gemäß dem Straffreiheitsgesetz 1949 als zutreffend.
  • RG, 17.06.1941 - 1 D 398/40

    1. Verschlußplomben nach den Vorschriften des Reichsnährstandes an

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
    Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man auch von dem Rechtsstandpunkt aus, daß im Verfahrensrecht nicht früheres, sondern stets das gegenwärtig gültige Recht zu handhaben sei (Art. 5 Abs. 2, b des Gesetzes Nr. 33 AHK - Amtsbl S 514 - in Verbindung mit § 54 WiStG 1952; RGSt 75, 306, 310 f).
  • RG, 27.09.1940 - 4 D 300/40

    1. Die VO. des Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft zur vorläufigen

  • BGH, 20.09.1966 - 1 StE 1/64

    Rechtsmittel

    Der Wiederaufnahmebeschluss tritt als weitere Prozessvoraussetzung zu all den anderen hinzu (vgl. BGH 1 StR 443/54 vom 29. März 1955, angeführt in Müller/Sax KMR § 370 Anm. 4 a; zum Erfordernis des Eröffnungsbeschlueses im Wiederaufnahmeverfahren: RGSt 35, 351, 353).
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